Recht und Versicherung

Scheidung

RECHT + VERSICHERUNGEN

 

Wohin mit dem Hund im Falle einer Scheidung?

Für Sachen gelten für den Fall einer Scheidung Vorschriften, die in der Hausratverordnung zu finden sind. Ein Hund jedoch ist nach § 90a des Bürgerlichen Gesetzbuches keine Sache, er wird durch besondere Gesetze geschützt.
Im Einzelfall muss hier das Gericht - natürlich nur im Falle von Streitigkeiten - entscheiden, wem das Tier zugewiesen wird.
Hier einige mögliche Entscheidungskriterien:
Wer ist die Bezugsperson für das Tier, hat ihn erzogen, gefüttert, hat ihm zum Tierarzt gebracht, hat mit ihm gespielt und ist spazieren gegangen.
Nachrangig ist dabei, wer die Anmeldung beim Ordnungsamt und Stadtsteueramt vollzogen hat. Wichtig für die Entscheidung des Gerichtes ist nur das Wohl des Tieres und dass es nach Möglichkeit in der gewohnten Umgebung verbleibt.

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